Geschäftsbedingungen

VICTOR HUSTER,  STEINSTRASSE  10, D – 76530  BADEN – BADEN

1 VORBEMERKUNG: Die nachstehenden Verkaufs-und Lieferungsbedingungen sind Grundlage aller vertraglichen Beziehungen zwischen dem Besteller dem Medaillen-Cabinetund der Prägeanstalt Victor Huster Baden-Baden. Abweichende Bedingungen sind nur dann gültig, wenn sie besonders vereinbart und von mir schriftlich bestätigt wurden. Entgegenstehenden Bedingungen wird schon jetzt widersprochen. Meine Verkaufs-und Lieferungsbedingungen gelten auch dann, wenn sie im Einzelfall nicht beigelegt sind. 

2 ANGEBOTE:Alle Angebote sind freibleibend und in EURO ausgestellt. In meinen Preisen sind, soweit nicht anders vereinbart, die Kosten für Verpackung, Versicherung (3/000 des Netto-Warenwertes), Fracht, Postgebühren sowie die Mehrwertsteuer nicht enthalten. 

3 ANNAHME: Aufträge sind erst dann bindend, wenn sie von mir bestätigt sind. 

4 LIEFERFRISTEN: Die Lieferzeiten rechnen sich vom Tag meiner schriftlichen Auftragsbestätigung an. Sie werden nach bestem Wissen und Gewissen von mir angegeben und es wird alles aufgeboten, sie einzuhalten. Aus etwaiger Verspätung der Lieferung kann jedoch kein Ersatzanspruch oder ein Recht auf Annahmeverweigerung hergestellt werden. Gerät der Lieferer in Verzug, ist eine angemessene Nachlieferungsfrist zu stellen.  Höhere Gewalt, Betriebsstörungen aller Art, Unterbrechung in der Versorgung mit Licht, Kraft-oder Hilfsstoffen etc., sei es beim Lieferer oder seinem Vorlieferanten, berechtigen mich vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, einen schriftlich zugesagten Liefertermin zu verlängern oder eine Teillieferung durchzuführen. Schadensersatzansprüche gleich welcher Art, insbesondere wegen Nichterfüllung, Verspätung oder positiver Vertragsverletzung sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

5 GEFAHRENÜBERGANG: Der Versand erfolgt auf Kosten des Kunden. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferung ab Produktionsstätte auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn im Einzelfall Fracht – oder portofreie Zusendung oder Zufuhr durch den Verkäufer vereinbart ist. 

6 LIEFERUNG: Die Lieferung erfolgt, sofern bei der Bestellung keine bestimmten Weisungen gegeben wurden, in handelsüblicher Weise ab Produktionsstätte. Die Versandart bleibt, sofern der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich vorschreibt, uns überlassen. Bei Lieferung frei Ort oder Haus des Bestellers sind Reklamationen über den Versand nur dann rechtlich beachtlich, wenn der beanstandete Mangel ausdrücklich vom Auslieferer (Post, Bahn, Spediteur etc.) schriftlich bestätigt ist. Eine Transportversicherung für alle Waren ist abgeschlossen. Die Versicherungsspesen werden zum Selbstkostenpreis (3/000 des Netto-Warenwertes) in Rechnung gestellt. Teillieferungen sind zulässig. 

7 MENGENANGABEN:Mengenangaben sind aus fertigungstechnischen Gründen stets als ungefähr zu verstehen. Grundsätzlich bin ich befugt, 10% Mehr-oder Minderlieferungen vorzunehmen. Ich bin jedoch insbesondere bei großen Stückzahlen bemüht, diese Toleranzgrenze so klein als möglich zu halten. 

8 MÄNGELRÜGEN, REKLAMATION: Der Kunde ist verpflichtet, die angelieferte Ware zu untersuchen. Mängelrügen oder Reklamationen sind unverzüglich, spätestes jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach dem Empfang der Waren, unter Beifügung des Lieferscheines, Kontroll-oder Packscheines, ausschließlich schriftlich geltend zu machen. Wird die Beanstandung von mir anerkannt, so habe ich die Wahl, nachzubessern, Ersatz zu leisten, den Preis zu mindern, oder vom Vertrag zurückzutreten. Für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge oder Reklamation kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf deren Zugang bei mir an. 

9 ENTWÜRFE: Als Entwürfe werden die bei und von mir hergestellten Skizzen, Zeichnungen, Collagen, Graphiken, Reliefgipsmodelle und Muster etc. zu Münzentwürfen, Medaillen, Plaketten, Abzeichen, Gußobjekten, Tafeln etc. bezeichnet und sind mein geistiges Eigentum. Sie dürfen weder vervielfältigt, noch Dritten gegenüber zugänglich gemacht werden. Entwürfe verbleiben in meinem Eigentum und sind nach der Begutachtung durch den Kunden zurückzugeben. Sie sind ein betriebsinternes Hilfsmittel und bilden die technische Grundlage zur Produktion der vom Kunden in Auftrag gegebenen Waren. Im Rahmen eines reinen Gestaltungsauftrages zu einem Objekt, das nach meinem Entwurf und vereinbarungsgemäß anschließend von einem anderen Betrieb hergestellt werden soll, gehen die von oder bei mir angefertigten Entwürfe nach vollständiger Bezahlung des Entwurfshonorares in den Besitz des Bestellers über. 

10 WERKZEUGE UND PRÄGESTEMPEL: Für die Herstellung von Werkzeugen und Prägestempeln wird ein Werkzeugkostenbeitrag erhoben, der auch in einem Komplettpreis einer Ware enthalten ist. Die Werkzeuge und Prägestempel verbleiben ausschließlich in meinem Besitz und Eigentum, für Nachbestellungen des Kunden archiviert. Nachprägungen von einem bei mir archivierten Werkzeug oder Prägestempeln finden nur auf erneute Bestellung oder mit Zustimmung des Kunden statt. Die Pflicht zur Aufbewahrung erlischt 7 Jahre nach Erteilung des letzten Auftrages für diese Vorrichtungen. Die Werkzeuge können dann verschrottet werden. 

11 SCHUTZRECHTE DRITTER: Erfolgen Produktionen und Lieferungen nach Mustern, Entwürfen oder sonstigen Angaben des Bestellers und werden hierbei Schutzrechte Dritter verletzt, stellt der Besteller den Produzent und Lieferer von sämtlichen Ansprüchen frei und trägt die Kosten für die Rechtsverteidigung des Produzenten oder Lieferers. 

12 RÜCKTRITT BEI MANGELNDER KREDITWÜRDIGKEIT:Wird nach Abschluss des Vertrages, bei begonnener Produktion oder nach Lieferung der Ware festgestellt, dass der Besteller nicht kreditwürdig ist oder tritt im Verlauf der Vertragsabwicklung eine Minderung der Kreditwürdigkeit des Bestellers ein, so bin ich zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Verlangen sofortiger Bezahlung gelieferter oder einer Vorauszahlung für noch zu liefernde Ware berechtigt. 

13 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN: Ich bin berechtigt, die Herstellung von Entwürfen und Werkzeugen, die Bereitstellung von Bunt- und Edelmetallen, sowie die Auslieferung der Waren von einer Vorauszahlung (A-Conto) abhängig zu machen. Meine Rechnungen sind, sofern nicht anders vermerkt ist, sofort nach Erhalt und ohne Abzug fällig. Zahlungen sind bewirkt, sobald ich über den Betrag endgültig verfügen kann. Werden vereinbarte Zahlungsfristen überschritten, bin ich berechtigt, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu berechnen. Als Zahlung akzeptiert werden ausschließlich Banküberweisungen, Schecks oder Barzahlungen  in EURO. 

14 EIGENTUMSVORBEHALT: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten und in Rechnung gestellten Preises oder bist zur Einlösung der dafür in Zahlung gegebenen Schecks (nach Scheckeingang zuzüglich 20 Tage Wartefrist bis zur Löschung des bankinternen EV-Vermerks) mein Eigentum. Sie darf weder verpfändet, noch zur Sicherung übereignet werden. Für den Fall der Weiterveräußerung vor Bezahlung tritt der Veräußerer schon hiermit seine Forderung an mich ab. Das Eigentum am Erlös der wiederverkauften Ware geht mit Zahlung in Höhe meiner Forderung an mich über. Der Besteller ist verpflichtet, mich über Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf meine unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware oder auf die mir sicherheitshalber abgetretenen Forderungen unverzüglich zu unterrichten und mir die für eine Intervention erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. 

15 ANZUWENDENDES RECHT:Unter Ausschluss ausländischen Rechts unterliegt das Vertragsverhältnis nur dem Deutschen Recht. 

16 ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND: Gerichtsstand für beide Teile ist Baden-Baden. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis, sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, auch für Scheckklagen, ist Baden-Baden. Der Gerichtsstand für das Mahnwesen ist ebenfalls Baden-Baden. Jedoch bin ich berechtigt, auch den Sitz des Auftraggebers als Gerichtsstand zu wählen. 

17 TEILNICHTIGKEIT: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.